Universales Theokratisches Gesetz für Nichtjuden
(31 Gebote)
+9)
G-ttes Namen heiligen (durch das Märtyrertum)
+52)
Ein Friedensopfer an jedem Fest zu opfern
+66)
Gewisse Vorgänge für Friedensopfer zu folgen
+67)
Gewisse Vorgänge für Mehlopfer zu folgen
+90)
Unreine Opfer zu vernichten
+91)
Opfer, die über ihre zeitliche Begrenzung hinaus übrig geblieben sind, zu vernichten
+95)
Das richtige Verfahren zu gebrauchen, Schwüre für ungültig zu erklären
+141)
Schulden im Sabbatjahr zu erlassen
+164)
Am Jom Kipur zu fasten
+230)
Gewisse Körper nach der Hinrichtung öffentlich aufzuhängen
- 23)
Keine Stadt wieder aufbauen, die sich der Götzenverehrung zuwandte
- 24)
Keinen Nutzen haben von den Beuten einer Stadt, die sich der Götzenverehrung zuwandte
- 63)
Nicht G-ttes Namen zu schänden (im Handeln)
- 66)
Nicht einen toten Körper öffentlich über Nacht hängen zu lassen
- 107)
Keine geweihten Tiere auf andere Opfertypen umzuändern
- 118)
Nicht Passahfriedensopfer bis zum dritten Tag ungegessen zu lassen
- 120)
Nicht Opfer ungegessen nach ihrer Zeitgrenze zu hinterlassen
- 130)
Nicht unreine Opfer zu essen
- 131)
Nicht Opfer nach ihrer Zeitgrenze zu essen
- 132)
Nicht durch verkehrte Absichten untauglich gemachte Opfer zu essen
- 140)
Nicht ungültig gemachte Opfer zu essen
- 141)
Nicht das zweite Zehntel des Getreides außerhalb von Jerusalem zu essen
- 142)
Nicht das zweite Zehntel des Weins außerhalb von Jerusalem zu verzehren
- 143)
Nicht das zweite Zehntel des Olivenöls außerhalb von Jerusalem zu verzehren
- 145)
Nicht Opfer außerhalb des Tempels oder Jerusalems zu essen
- 147)
Nicht Friedensopfer vor dem Sprenkeln des Bluts der Opfertiere zu essen
- 150)
Nicht das uneingelöste zweite Zehntel in Unreinheit zu essen
- 151)
Nicht das zweite Zehntel während des Trauerns zu essen
- 152)
Nicht das Geld des zweiten Zehntels für irgend etwas anderes als Essen und Trinken auszugeben
- 196)
Nicht am Jom Kipur zu essen
- 230)
Nicht Schulden im Sabbatjahr zu fordern