Universales Theokratisches Gesetz für Nichtjuden
(32 Gebote)
+212)
Mehrere Kinder zu haben
+213)
Eine Frau zu heiraten
+214)
Für einen Bräutigam, sich mit seiner Frau für ein Jahr zu erfreuen
- 52)
Keine Mischehen zwischen Juden und Nichtjuden
- 262)
Keine Nahrung, Kleidung, oder Geschlechtsverkehr seiner Gemahlin zu versagen
- 311)
Nicht einen Bräutigam in seinem 1. Ehejahr zu Dienstpflichten von zu Hause wegzuschicken
- 330)
Kein Verhältnis mit seiner Mutter zu haben
- 331)
Kein Verhältnis mit der Frau seines Vaters zu haben
- 332)
Kein Verhältnis mit seiner Schwester zu haben
- 333)
Kein Verhältnis mit der Tochter seines Vaters zu haben
- 334)
Kein Verhältnis mit der Tochter seines Sohnes zu haben
- 335)
Kein Verhältnis mit der Tochter seiner Tochter zu haben
- 336)
Kein Verhältnis mit seiner Tochter zu haben
- 337)
Kein Verhältnis mit einer Frau und auch mit ihrer Tochter zu haben
- 338)
Kein Verhältnis mit einer Frau und auch mit der Tochter ihres Sohnes zu haben
- 339)
Kein Verhältnis mit einer Frau und auch mit der Tochter ihrer Tochter zu haben
- 340)
Kein Verhältnis mit der Schwester seines Vaters zu haben
- 341)
Kein Verhältnis mit der Schwester seiner Mutter zu haben
- 342)
Kein Verhältnis mit der Frau von dem Bruder seines Vaters zu haben
- 343)
Kein Verhältnis mit der Frau seines Sohnes zu haben
- 344)
Kein Verhältnis mit der Frau seines Bruders zu haben
- 345)
Kein Verhältnis mit der Schwester seiner Frau zu haben
- 346)
Kein Verhältnisse mit einer Frau in ihrer monatlichen Periode zu haben
- 347)
Keinen Ehebruch mit einer verheirateten Frau
- 348)
Für einen Mann kein Verhältnis mit einem Tier zu haben
- 349)
Für eine Frau kein Verhältnis mit einem Tier zu haben
- 350)
Keine homosexuellen Verhältnisse
- 351)
Keine homosexuellen Verhältnisse mit seinem Vater
- 352)
Keine homosexuellen Verhältnisse mit dem Bruder seines Vaters
- 353)
Keinen unbescheidenen Kontakt, der näher zu verbotenen Verhältnissen kommt
- 355)
Keinen geschlechtlichen Verkehr außerhalb der formellen Ehe zu haben
- 356)
Nicht seine geschiedene Frau wieder zu heiraten, nachdem sie wieder geheiratet hat